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Leasingübernahme beim Auto, so übernehmen oder übertragen Sie einen Vertrag sicher

Lesezeit: 10 Min.
Zrodlo: Materialy prasowe producenta (caricos.com, OEM press) | Autor: ? | Licencja: ? |

Leasingübernahme beim Auto, so übernehmen oder übertragen Sie einen Vertrag sicher

In der Anzeige sieht alles überzeugend aus: ein zwei Jahre alter Škoda Octavia, niedriger Kilometerstand, monatlich 1.350 PLN netto und nur noch 24 Monate Restlaufzeit. Für die Übernahme werden 10.000 PLN verlangt, trotzdem scheint das Angebot attraktiv. Doch die Rate allein sagt wenig aus. Entscheidend sind auch der Restkaufpreis, die Gebühr für den Nutzerwechsel, der Zustand des Fahrzeugs und die Bedingungen im Kleingedruckten.

Für den bisherigen Leasingnehmer kann die Vertragsübertragung ein Weg sein, eine nicht mehr benötigte Verpflichtung loszuwerden, ohne den Vertrag teuer vorzeitig abzurechnen. Der Übernehmer steigt dagegen in eine bestehende Finanzierung ein und kann das Auto meist kurzfristig nutzen. Das kann sich rechnen. Muss es aber nicht. Und die Einigung zwischen den beiden Unternehmen reicht für eine wirksame Übertragung nicht aus.

Was übernimmt der neue Leasingnehmer tatsächlich?

Er kauft das Fahrzeug nicht vom bisherigen Nutzer. Eigentümer bleibt weiterhin die Leasinggesellschaft. Der neue Leasingnehmer tritt in die Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrags ein: Er zahlt die verbleibenden Raten, versichert das Fahrzeug nach den Vorgaben des Finanzierers, haftet für dessen Zustand und erhält die Möglichkeit zum späteren Kauf, sofern der Vertrag eine solche Option vorsieht.

In Polen betrifft das meist ein operatives Leasing, das von einem Unternehmen abgeschlossen wurde. Beim Verbraucherleasing können die Möglichkeiten eingeschränkt sein, abhängig von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Leasinggesellschaft. Eine Leasingübernahme setzt immer die Zustimmung des Finanzierers voraus. Vereinbarungen zwischen bisherigem und neuem Nutzer übertragen keinerlei Rechte am Fahrzeug, selbst wenn sie schriftlich festgehalten oder bereits Zahlungen geleistet wurden.

Die Vertragsübernahme ist auch nicht mit einem einfachen „Umschreiben des Autos“ gleichzusetzen. Es handelt sich um einen formellen Wechsel der Vertragspartei, üblicherweise über eine dreiseitige Vereinbarung oder einen Nachtrag zum Leasingvertrag.

Wann ergibt die Übernahme Sinn?

Aus Sicht des bisherigen Leasingnehmers ist die Antwort häufig recht einfach. Das Unternehmen hat Personal abgebaut, ein Volkswagen Crafter wird nach dem Verlust eines Auftrags nicht mehr gebraucht oder die monatliche Rate belastet die Liquidität stärker als geplant. Statt den Vertrag zu kündigen und vorzeitig abzurechnen, sucht der Unternehmer einen Betrieb, der die Verpflichtungen übernimmt.

Bei einer vorzeitigen Beendigung verkauft die Leasinggesellschaft das Fahrzeug häufig und verrechnet den Erlös mit den noch offenen Beträgen. Bleibt der Verkaufspreis hinter den Erwartungen zurück, muss der Leasingnehmer die Differenz tragen. Eine Vertragsübertragung kann diesen Verlust begrenzen. Die ursprüngliche Sonderzahlung erhält der bisherige Nutzer dadurch allerdings nicht automatisch zurück.

Für den Übernehmer lohnt sich das Geschäft, wenn der aktuelle Fahrzeugwert über der Summe aller noch anfallenden Kosten liegt. Auch ältere Vertragskonditionen können interessant sein. Ein Leasing mit niedriger fester Marge oder günstigem Restkaufpreis ist unter Umständen attraktiver als eine neue Finanzierung.

Es geht aber auch andersherum. Bei kurzer Restlaufzeit können die Monatsraten hoch ausfallen. Kommt dann noch eine erhebliche Ablösesumme hinzu, verschwindet der wirtschaftliche Vorteil schnell. Ein sofort verfügbares Auto ersetzt keine saubere Kalkulation.

Erst rechnen, dann besichtigen

Bevor über eine Ablösesumme gesprochen wird, sollte der bisherige Leasingnehmer folgende Unterlagen vorlegen:

  • den Zahlungsplan mit allen noch offenen Raten;

  • Höhe und Fälligkeit des Restkaufpreises;

  • den aktuellen Saldo und eine Bestätigung, dass keine Rückstände bestehen;

  • die Gebührentabelle der Leasinggesellschaft;

  • Versicherungspolice, Schadenhistorie und GAP-Bedingungen, sofern eine GAP-Deckung abgeschlossen wurde;

  • Leasingvertrag, Nachträge und allgemeine Vertragsbedingungen;

  • Angaben zu Wartungen, Reparaturen und Kilometerstand.

Danach werden die verbleibenden Raten, der Restkaufpreis, die Übernahmegebühr, die vereinbarte Ablösesumme und die in den nächsten Monaten absehbaren Ausgaben addiert. Ein neuer Reifensatz für einen BMW 5er, der Service des Automatikgetriebes oder eine komplette Bremsanlage bei einem großen SUV können direkt nach der Übergabe mehrere Tausend Złoty kosten.

Vergleichen Sie nur Beträge auf derselben Grundlage. Der Bruttomarktpreis darf nicht direkt der Summe der Nettoraten gegenübergestellt werden. Zu berücksichtigen sind die polnische Umsatzsteuer, die konkrete Vorsteuerabzugsberechtigung und die Frage, ob vergleichbare Fahrzeuge mit 23 Prozent VAT oder nach der polnischen Differenzbesteuerung angeboten werden.

Ein Beispiel: Das Auto ist aktuell rund 100.000 PLN brutto wert. Die noch offenen Raten einschließlich Restkaufpreis belaufen sich auf insgesamt 76.000 PLN brutto. Der bisherige Nutzer verlangt zusätzlich 20.000 PLN als Ablösesumme. Nach weiteren 1.200 PLN Übernahmegebühr ist der Abstand zum Marktpreis fast verschwunden. Benötigt das Fahrzeug zudem einen Service für 4.000 PLN, existiert das vermeintliche Schnäppchen nur noch im Anzeigentext.

Wie läuft die Vertragsübernahme ab?

Zunächst meldet der bisherige Leasingnehmer bei der Leasinggesellschaft, dass er den Vertrag auf ein anderes Unternehmen übertragen möchte. Der Finanzierer stellt die erforderlichen Formulare und eine Liste der Unterlagen bereit, die der neue Kunde einreichen muss. Üblicherweise gehören dazu Registerdaten, der Identitätsnachweis der vertretungsberechtigten Person, Finanzinformationen und Einwilligungen zur Prüfung in Wirtschaftsauskunfteien und Datenbanken.

Anschließend wird die Bonität des neuen Leasingnehmers geprüft. Dass der Vertrag bereits seit zwei oder drei Jahren ordnungsgemäß bedient wird, führt nicht automatisch zu einer Zusage. Die Leasinggesellschaft kann die Übernahme ablehnen, eine Bürgschaft oder zusätzliche Zahlung verlangen oder weitere Dokumente anfordern. Sehr junge Unternehmen werden von manchen Finanzierern grundsätzlich nicht akzeptiert.

Nach einer positiven Entscheidung erhalten die Beteiligten die Übernahmevereinbarung und die Abrechnung der Gebühren. Erst wenn die Dokumente unterschrieben, die verlangten Beträge bezahlt und ein verbindlicher Übergabetermin festgelegt wurden, sollte das Fahrzeug übergeben werden.

Die gesamte Ablösesumme nur aufgrund einer Zusage in der Anzeige zu überweisen, ist riskant. Sicherer ist es, die Zahlung an das Wirksamwerden der Vertragsübernahme zu knüpfen. In der Vereinbarung zwischen den Unternehmen sollte eindeutig geregelt sein, was mit bereits gezahltem Geld passiert, wenn die Leasinggesellschaft ihre Zustimmung verweigert.

Bei der Fahrzeugübergabe gehört ein Protokoll dazu. Festgehalten werden Kilometerstand, Anzahl der Schlüssel, Ausstattung, sichtbare Schäden, Reifenzustand und Übergabedatum. Fotos sind ebenfalls sinnvoll. Dieses kurze Dokument kann später einen Streit über eine beschädigte Stoßstange oder einen fehlenden zweiten Radsatz verhindern.

Was kostet die Übertragung tatsächlich?

Die Gebühr der Leasinggesellschaft liegt in Polen häufig zwischen 500 und 1.500 PLN netto. Gesetzlich festgelegt ist dieser Betrag nicht, und einzelne Anbieter verlangen deutlich mehr. Teilweise werden die Prüfung des neuen Kunden, die Erstellung des Vertragsnachtrags oder Änderungen an den Versicherungsunterlagen separat berechnet.

Die Ablösesumme vereinbaren bisheriger und neuer Leasingnehmer untereinander. Der abgebende Unternehmer versucht damit oft, einen Teil seiner Sonderzahlung oder des durch die bereits gezahlten Raten entstandenen Fahrzeugwerts zurückzuerhalten. Eine frühere Einzahlung von 30.000 PLN rechtfertigt jedoch nicht automatisch eine Ablösesumme in derselben Höhe. Relevant sind der heutige Marktwert des Autos und sämtliche Verpflichtungen, die im Vertrag noch offen sind.

Liegt der Fahrzeugwert unter der Summe aus Restzahlungen und Kaufpreis, kann eine angemessene Ablösesumme bei null liegen. Bei einem besonders ungünstigen Vertrag muss unter Umständen sogar der bisherige Leasingnehmer einen Ausgleich zahlen, damit ein anderes Unternehmen zur Übernahme bereit ist.

Hinzu kommt die steuerliche Behandlung. Eine Zahlung zwischen Unternehmen muss korrekt dokumentiert werden, in der Regel durch eine Rechnung. Wie der Aufwand gebucht und die polnische Umsatzsteuer abgezogen werden kann, hängt von der Fahrzeugnutzung und der steuerlichen Situation des Unternehmens ab. Vor der Überweisung sollte ein Steuerberater oder die Buchhaltung die Unterlagen prüfen.

Risiken, die in der Monatsrate nicht auftauchen

Das größte Risiko liegt in einem unklaren rechtlichen oder technischen Zustand des Fahrzeugs. Auch bei einer Leasingübernahme ist eine gründliche Besichtigung unverzichtbar. Das Auto sollte genauso geprüft werden wie ein bar bezahlter Gebrauchtwagen: Lackschichtmessung, Diagnose, Wartungshistorie, Unterboden und Fehlerspeicher.

Die Leasinggesellschaft ist zwar Eigentümerin. Sie garantiert aber nicht, dass der bisherige Fahrer den Turbolader schonend behandelt oder das Motoröl häufiger als nach dem vorgeschriebenen Mindestintervall gewechselt hat.

Geprüft werden sollte außerdem:

  • Ist der Zinssatz fest oder variabel?

  • Kann die bestehende Versicherung fortgeführt werden, und zu welchen Bedingungen?

  • Was geschieht beim Nutzerwechsel mit der GAP-Versicherung?

  • Gibt es eine Kilometerbegrenzung oder eine Pflicht zur Wartung in einem bestimmten Servicenetz?

  • Besteht ein vertragliches Kaufrecht oder müssen dafür weitere Voraussetzungen erfüllt sein?

  • Wer haftet für Bußgelder, Schäden und Gebühren, die vor der Übergabe entstanden sind?

Besonders riskant ist das Angebot, das Auto auf Grundlage des Vertrags einer anderen Firma weiterzufahren, etwa mit einer Vollmacht oder über eine informelle Untervermietung. Ohne schriftliche Zustimmung der Leasinggesellschaft kann das gegen die Vertragsbedingungen verstoßen. Meist fällt das erst auf, wenn ein Schaden eintritt, Dokumente kontrolliert werden oder es zum Streit mit dem bisherigen Leasingnehmer kommt.

Auch der Begriff „Rücktritt vom Leasing“ führt häufig in die Irre. Ein Unternehmer kann das Fahrzeug normalerweise nicht einfach zurückgeben und seine Zahlungen einstellen. Infrage kommen eine Vertragsauflösung, eine vorzeitige Abrechnung oder die Übertragung auf ein vom Finanzierer akzeptiertes Unternehmen. Jeder dieser Wege hat andere finanzielle Folgen.

Bestehenden Vertrag übernehmen oder neu finanzieren?

Mit einer Übernahme erhält der neue Leasingnehmer ein konkretes Fahrzeug zu bereits festgelegten Bedingungen. Frei gestalten lässt sich der Vertrag anschließend kaum. Anzahl der Raten, Restkaufpreis und Zinsmodell bleiben meist so bestehen, wie sie im ursprünglichen Zahlungsplan vereinbart wurden. Übernommen wird das Gesamtpaket, einschließlich seiner Schwächen.

Bei einem Fahrzeug vom Händler lässt sich die Finanzierung dagegen neu aufsetzen: mit einer passenden Sonderzahlung, einer Laufzeit von 24 bis 60 Monaten und einem individuell gewählten Restkaufpreis. Außerdem können mehrere Fahrzeuge miteinander verglichen werden, etwa Toyota Corolla, Škoda Octavia und Volkswagen Passat. Bei einer Vertragsübernahme konzentriert sich die gesamte Rechnung dagegen auf das eine Auto aus der Anzeige.

Eine neue Finanzierung kann eine anfängliche Sonderzahlung und eine vollständige Bonitätsprüfung erfordern. Trotzdem ist ein transparent kalkulierter Gesamtpreis häufig wertvoller als eine scheinbar niedrige Rate, die von einem fremden Unternehmen übernommen wird.

Wer einen laufenden Leasingvertrag abgeben möchte, sollte sich zuerst von der Leasinggesellschaft sowohl die Kosten einer vorzeitigen Abrechnung als auch die Bedingungen einer Übertragung nennen lassen. Erst mit diesen Zahlen lässt sich eine realistische Ablösesumme festlegen und ein seriöses Angebot erstellen.

Wenn ein Übernahmeangebot vor allem wegen der niedrigen Rate attraktiv erscheint, sollte es mit einer neuen Finanzierung für einen geprüften Gebrauchtwagen verglichen werden. Im Carmore-Rechner können Sie die Rate für ein Fahrzeug vom Händler ermitteln und den vollständigen Kosten des Übernahmeangebots gegenüberstellen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein geprüftes Fahrzeug online finanzieren möchten, als Privatperson oder als Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmen. Der Ablauf ist bequem und meist schneller als der klassische Weg.

Bilder (Pressematerial der Hersteller)

  • Škoda Octavia der Modelljahre 2022–2024 bei der SchlüsselübergabeAufmacherbild zum Nutzerwechsel bei einem typischen Firmenwagen.

  • Volkswagen Crafter oder Transporter in einer Lager- oder LogistikumgebungIllustration eines Unternehmens, das den Vertrag nach dem Verlust eines Auftrags abgeben möchte.

  • Toyota Corolla mit sichtbarem Innenraum und ServiceunterlagenMotiv für den Abschnitt über Besichtigung, Kilometerstand und Fahrzeughistorie.

  • BMW 5er auf einer ServicebühneIllustration der Kosten, die aus der monatlichen Leasingrate nicht hervorgehen.

Als Quellen sollten die offiziellen Presseportale und Medienbibliotheken der Hersteller dienen. Zu verwenden sind ausschließlich Bilder, die für die redaktionelle Nutzung freigegeben wurden. Vorgeschriebene Urheber- und Herstellerangaben müssen übernommen werden.

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