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GAP-Schutz: Wann schützt er nach Diebstahl oder Totalschaden das Budget?

Lesezeit: 10 Min.
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GAP-Schutz: Wann schützt er nach Diebstahl oder Totalschaden das Budget?

Nach zwei Jahren Leasing verschwindet das Auto vom Parkplatz. Oder der Versicherer stuft den Wagen nach einem schweren Unfall als Totalschaden ein. In beiden Fällen zahlt die Vollkaskoversicherung, in Polen meist als AC bezeichnet. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sich der Leasingvertrag ohne Nachzahlung beenden lässt.

Der Grund ist einfach: Der Marktwert des Fahrzeugs kann schneller sinken als der offene Finanzierungsbetrag. Die AC-Versicherung reguliert den Schaden nach den Bedingungen der Police und auf Basis des Fahrzeugwerts am Tag des Ereignisses. Der Leasinggeber berechnet dagegen, welcher Betrag für die vorzeitige Abrechnung des Vertrags erforderlich ist. Zwischen beiden Summen können 10.000, 30.000 oder bei teuren Fahrzeugen sogar 50.000 PLN liegen.

Eine GAP-Versicherung soll diese Differenz auffangen. Ich würde sie trotzdem nicht automatisch zu jedem Vertrag abschließen. Bei einer hohen Sonderzahlung, kurzer Laufzeit und niedriger Schlussrate kann sie vor allem ein teurer Aufschlag auf die Monatsrate sein. Bei null Prozent Anzahlung und fünf Jahren Laufzeit kann sie dagegen die Liquidität eines Unternehmens schützen.

Erst rechnen. Dann versichern.

Die Vollkasko tilgt nicht den Leasingvertrag

Eigentümer eines Leasingfahrzeugs ist der Leasinggeber. Nach einem Diebstahl oder Totalschaden endet der Vertrag in der Regel vorzeitig. Die Entschädigung aus der AC-Versicherung fließt direkt an den Leasinggeber oder wird nur mit dessen Zustimmung ausgezahlt.

Die Höhe der Leistung hängt unter anderem vom Fahrzeugwert vor dem Schaden, der gewählten Umsatzsteuerabrechnung, einer möglichen Selbstbeteiligung, den Abzügen in den Versicherungsbedingungen und einer eventuell vereinbarten festen Versicherungssumme ab. Eine solche Wertgarantie hilft vor allem im ersten oder zweiten Jahr. Sie gilt aber nicht zwingend während der gesamten Leasinglaufzeit.

Der Leasinggeber erstellt eine eigene Abrechnung. Darin berücksichtigt er das noch offene Kapital und die vertraglich geschuldeten Beträge. Künftige, noch nicht entstandene Finanzierungskosten werden üblicherweise zumindest teilweise abgezogen. Hinzukommen können Bearbeitungsgebühren für die Schadenabrechnung, rückständige Raten oder andere offene Forderungen. Deshalb ist es falsch, einfach alle verbleibenden Leasingraten zu addieren und das Ergebnis als Ablösesumme zu behandeln.

Zahlt die AC-Versicherung nach einem Diebstahl 84.000 PLN, während für die Vertragsbeendigung 94.000 PLN benötigt werden, muss der Kunde die fehlenden 10.000 PLN aus eigener Tasche überweisen. Das Auto ist weg. Die Forderung bleibt.

Bei einem Totalschaden fällt die Rechnung komplizierter aus, weil neben der Versicherungsleistung noch das beschädigte Fahrzeug vorhanden ist. Der Versicherer zieht den angenommenen Restwert üblicherweise von seiner Zahlung ab. Der Leasinggeber verrechnet anschließend auch den Erlös aus dem Verkauf des Wracks. Die reine AC-Auszahlung darf deshalb nicht isoliert mit der Ablösesumme verglichen werden. Entscheidend sind beide Bestandteile: Entschädigung und tatsächlich erzielbarer Restwert.

Schaden nach zwei Jahren: eine Rechnung aus der Praxis

Ein Unternehmen least einen gebrauchten Škoda Superb für 123.000 PLN brutto. Die Sonderzahlung beträgt 10 Prozent, die Laufzeit 48 Monate. Wegen einer hohen Schlussrate wird das Kapital vergleichsweise langsam getilgt.

Nach zwei Jahren wird der Wagen gestohlen. Zur besseren Lesbarkeit rechnen wir durchgehend mit Bruttobeträgen, ohne Selbstbeteiligung und ohne mögliche Zahlungsrückstände des Kunden.

  • Kaufpreis laut Rechnung: 123.000 PLN

  • von der AC-Versicherung am Tag des Diebstahls angesetzter Fahrzeugwert: 84.000 PLN

  • erforderlicher Betrag zur Beendigung des Leasingvertrags: 94.000 PLN

  • Nachzahlung des Kunden: 10.000 PLN

Ohne separaten Schutz überweist das Unternehmen 10.000 PLN an den Leasinggeber und steht anschließend ohne Fahrzeug da. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern die normale Folge davon, dass Wertverlust und Kapitaltilgung unterschiedlich schnell verlaufen.

Eine Finanzierungs-GAP kann die fehlenden 10.000 PLN übernehmen. Kann, nicht muss. Die Police zahlt nicht automatisch jede Position, die in der Abrechnung des Leasinggebers auftaucht. Rückständige Raten, Verzugszinsen und bestimmte Verwaltungsgebühren sind häufig ausgeschlossen.

Eine Index-GAP funktioniert anders. Angenommen, die Police sieht eine zusätzliche Leistung von 20 Prozent des durch den Hauptversicherer anerkannten Fahrzeugwerts vor. Das wären hier 16.800 PLN. Für die Lücke von 10.000 PLN reicht dieser Betrag aus. Läge die Ablösesumme allerdings bei 108.000 PLN, würde die Differenz 24.000 PLN betragen. Eine Indexleistung von 20 Prozent könnte die Forderung dann nicht vollständig decken.

Bei einer Rechnungswert-GAP, häufig auch RTI für „Return to Invoice“ genannt, dient der ursprüngliche Kaufpreis als Referenz. Zwischen 123.000 und 84.000 PLN liegen 39.000 PLN. Daraus folgt noch nicht, dass dieser Betrag automatisch beim Kunden ankommt. Zu berücksichtigen sind die maximale Entschädigungsgrenze, die Umsatzsteuer, der genaue Aufbau der Police und die vorrangige Befriedigung des Leasinggebers. Erst die Versicherungsbedingungen, in polnischen Verträgen als OWU bezeichnet, zeigen, ob ein Betrag oberhalb der Ablösesumme ausgezahlt wird und wer ihn erhält.

Ein Diebstahl. Drei mögliche Ergebnisse.

GAP ist nicht gleich GAP

Die Rechnungswert- oder Kaufpreis-GAP orientiert sich am Fahrzeugpreis zum Zeitpunkt des Kaufs. Sie soll die Differenz zwischen diesem Betrag und der Leistung aus der AC-Versicherung beziehungsweise der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ausgleichen. Das ist meist die umfassendste Variante. Sie ist allerdings häufig auch die teuerste und unterliegt strengen Vorgaben zum Fahrzeugalter und zum Kaufpreis.

Im günstigen Fall reicht die Leistung nicht nur zur Beendigung des Leasingvertrags. Sie kann auch einen Teil des Kapitals ersetzen, das der Kunde als Sonderzahlung eingebracht hat. Garantiert ist das nicht. Bei manchen Produkten wird zuerst der Leasinggeber vollständig bedient, während der Kunde nur den verbleibenden Betrag erhält. Andere Policen begrenzen einen solchen Überschuss separat.

Eine Finanzierungs-GAP schützt in erster Linie vor einer Restschuld. Sie übernimmt nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen die Differenz zwischen der anerkannten Leistung der Hauptversicherung und dem offenen Finanzierungsbetrag. Den ursprünglichen Rechnungswert stellt sie nicht wieder her. Auch die Sonderzahlung wird normalerweise nicht vollständig ersetzt. Der Schutz ist enger gefasst, kann aber genau das leisten, was der Kunde braucht: eine Nachzahlung nach dem Verlust des Fahrzeugs verhindern.

Bei der Index-GAP erhöht sich die Versicherungsleistung um einen festgelegten Prozentsatz, etwa 10, 20 oder 30 Prozent. Das Modell ist leicht nachvollziehbar, aber weniger treffsicher. Bei einer Lücke von 8.000 PLN kann die Leistung großzügig ausfallen. Verliert ein Fahrzeug für 250.000 PLN besonders schnell an Wert, ist der Höchstbetrag dagegen rasch ausgeschöpft.

Auf Produktnamen allein verlasse ich mich nicht. Zwei Angebote mit der Bezeichnung „Rechnungswert-GAP“ können Umsatzsteuer, Selbstbeteiligung, Restwert, Überschusszahlung und Fahrzeugnutzung völlig unterschiedlich behandeln. Die eine Police gilt für kurzfristige Vermietung, die andere verliert ihren Schutz bereits, wenn das Fahrzeug erstmals gegen Entgelt überlassen wird.

Entscheidend ist die Definition der Leistung. Nicht das Etikett im Angebot.

Wann ist der Mehrpreis wirtschaftlich sinnvoll?

Das größte Risiko entsteht bei einer niedrigen Sonderzahlung, langer Laufzeit und hoher Schlussrate. Bei Leasingverträgen über 48 bis 60 Monate kann die Ablösesumme über einen beträchtlichen Teil der Laufzeit oberhalb des Marktwerts liegen.

Ein Beispiel ist ein Ford Transit für 190.000 PLN, geleast über fünf Jahre mit 5 Prozent Sonderzahlung und 20 Prozent Schlussrate. Fährt der Transporter im Kurierdienst jährlich 50.000 bis 70.000 Kilometer, kann sein Wert schneller sinken, als es die Standardkalkulation des Leasinggebers vermuten lässt. Im dritten Jahr geht es dann nicht unbedingt um ein paar Tausend. Die Differenz kann leicht fünfstellig werden.

Einen GAP-Schutz würde ich besonders in Betracht ziehen, wenn:

  • die Sonderzahlung nur 0 bis 10 Prozent beträgt, weil das Unternehmen seine Liquidität erhalten möchte;

  • eine hohe Schlussrate die Kapitaltilgung verlangsamt;

  • das Fahrzeug intensiv genutzt wird und schnell Kilometer sammelt;

  • eine einmalige Nachzahlung von 15.000 bis 30.000 PLN die Liquidität belasten würde;

  • der Wagen 200.000 bis 300.000 PLN kostet und bereits 15 Prozent Wertverlust einer Summe von 30.000 bis 45.000 PLN entsprechen;

  • ein Modell finanziert wird, dessen Gebrauchtwagenpreise schwer vorhersehbar sind.

Bei Gebrauchtwagen scheitert eine umfassende Absicherung häufig am Alter. Ein fünf oder sechs Jahre alter Škoda Superb, BMW 5er oder Volvo XC60 erfüllt nicht immer die Voraussetzungen für eine Rechnungswert-GAP. Der Versicherer bietet dann möglicherweise nur eine Finanzierungs- oder Indexvariante an. Auch die Dauer des Schutzes muss passen. Eine Police über 36 Monate hilft bei einem fünfjährigen Leasingvertrag gerade in der problematischen Schlussphase nicht mehr.

Elektroautos und hochpreisige Premiummodelle brauchen eine eigene Kalkulation. Es geht nicht darum, jedem Elektroauto pauschal einen massiven Wertverlust zu unterstellen. Ausschlaggebend sind die absoluten Beträge und die starke Reaktion des Gebrauchtwagenmarkts auf Preisänderungen bei Neuwagen. Ein Minus von 20 Prozent entspricht bei einem Auto für 220.000 PLN einem Verlust von 44.000 PLN. Bei einem Kleinwagen für 70.000 PLN sind es 14.000 PLN.

Das Risiko ist nicht dasselbe. Der Preis der Police sollte diesen Unterschied abbilden.

Wann kann man auf den Schutz verzichten?

Nicht jeder Vertrag braucht eine GAP-Versicherung. Eine Toyota Corolla für 130.000 PLN mit 30 Prozent Sonderzahlung, 24 Monaten Laufzeit und 1 Prozent Schlussrate hat ein völlig anderes Risikoprofil als ein teures Fahrzeug, das fünf Jahre lang ohne Eigenkapital finanziert wird. Bei kurzer Laufzeit und schnell sinkender Ablösesumme kann das Risiko einer Nachzahlung bereits nach wenigen Monaten gering sein.

Eine hohe Sonderzahlung löst allerdings nicht jedes Problem. Sie verringert das Risiko einer Restschuld gegenüber dem Leasinggeber, schützt aber nicht das zu Beginn eingesetzte Kapital. Wird das Auto drei Monate nach der Übergabe gestohlen, muss der Kunde möglicherweise nichts nachzahlen und verliert trotzdem 30.000 oder 40.000 PLN aus der anfänglichen Sonderzahlung. Geht es ausschließlich darum, Schulden zu vermeiden, kann eine Finanzierungs-GAP unnötig sein. Soll auch ein Teil des ursprünglichen Kaufpreises abgesichert werden, muss die Rechnungswertvariante geprüft werden.

Dann kommt der Preis ins Spiel. Eine Police für 3.600 PLN, verteilt auf 48 Monate, kostet rechnerisch 75 PLN pro Monat, noch ohne Finanzierungskosten für die mitfinanzierte Prämie. Vierjährige Angebote für Fahrzeuge im Wert von ungefähr 100.000 bis 200.000 PLN bewegen sich in der Praxis häufig zwischen etwa 2.000 und 6.000 PLN. Ausschlaggebend sind Variante, Höchstentschädigung, Fahrzeugalter und Vertriebsweg. Die Spanne ist groß. Das zusammen mit dem Leasing angebotene Paket ist nicht automatisch das günstigste.

Ergibt der Tilgungsplan, dass die maximal wahrscheinliche Lücke nur 4.000 bis 6.000 PLN beträgt, lässt sich eine Prämie von 4.000 PLN wirtschaftlich kaum rechtfertigen. Bei einem möglichen Fehlbetrag von 25.000 bis 40.000 PLN sieht die Rechnung anders aus.

Ein Unternehmen kann das Risiko auch bewusst selbst tragen. Sind ausreichende Barreserven vorhanden und gefährdet eine Nachzahlung von 20.000 PLN den Betrieb nicht, ist der Verzicht auf die Police kein Fehler. Das ist Selbstversicherung. Die Entscheidung sollte nur auf Ablösesumme und Fahrzeugwert beruhen, nicht darauf, dass der Verkäufer die mögliche Lücke unerwähnt gelassen hat.

Die Versicherungsbedingungen sind wichtiger als der Monatsbeitrag

Eine billige Police hilft nicht, wenn sie die tatsächliche Fahrzeugnutzung ausschließt oder ein Jahr vor Ende des Leasingvertrags ausläuft. Vor der Unterschrift prüfe ich vor allem:

  • die maximale Versicherungsleistung und die genaue Dauer des Schutzes;

  • ob netto, brutto oder netto zuzüglich eines bestimmten Umsatzsteueranteils abgerechnet wird;

  • das zulässige Fahrzeugalter bei Vertragsbeginn und am Tag des Schadens;

  • die Definitionen von Diebstahl und Totalschaden;

  • den Umgang mit Restwert, Selbstbeteiligung und Abzügen der AC-Versicherung;

  • die Pflicht, während der gesamten Laufzeit eine Vollkaskoversicherung aufrechtzuerhalten;

  • Ausschlüsse für Taxis, Vermietung, Personenbeförderung, Kurierdienste und Fahrschulen;

  • den Anspruchsberechtigten und die Auszahlung eines möglichen Überschusses oberhalb der Leasingablöse.

Geprüft werden muss auch, ab wann der Hauptversicherer einen Totalschaden anerkennt. In der AC-Versicherung ist die Schwelle in den Versicherungsbedingungen festgelegt und liegt häufig bei 70 Prozent des Fahrzeugwerts. Eine allgemeingültige Regel ist das nicht. Wird der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert, gilt eine Reparatur üblicherweise erst dann als wirtschaftlich unvertretbar, wenn ihre Kosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall übersteigen. Die GAP folgt normalerweise der Entscheidung des Hauptversicherers. Sie schafft keine eigene Totalschadendefinition nach den Erwartungen des Kunden.

Eine weitere Falle ist die Ablehnung der AC-Leistung. Erkennt der Versicherer einen Diebstahl wegen verletzter Pflichten nicht an, etwa aufgrund fehlender Schlüssel oder nicht vertragsgemäßer Sicherungen, greift in der Regel auch die GAP nicht. Sie ersetzt keine Vollkaskoversicherung.

Vorzeitige Übernahme, Vertragsübertragung und Verkauf des Fahrzeugs sind ebenfalls separat zu prüfen. Der Schutz kann enden, auf einen neuen Leasingnehmer übergehen oder eine Zustimmung des Versicherers erfordern. Eine Erstattung des nicht verbrauchten Prämienanteils erfolgt nicht immer automatisch. Das gilt besonders, wenn die Prämie einmalig bezahlt und in die Finanzierung aufgenommen wurde.

Eine GAP korrigiert auch keine schlecht abgeschlossene AC-Police. Setzt der Hauptversicherer den Fahrzeugwert zu niedrig an, beruft sich auf Unterversicherung oder nimmt Abzüge vor, kann der GAP-Anbieter zunächst einen Widerspruch gegen diese Entscheidung verlangen. Ein Streit über die Hauptentschädigung verzögert dann die gesamte Abrechnung des Leasingvertrags.

Erst die mögliche Lücke berechnen, dann die Prämie

Für die Entscheidung stelle ich drei Größen gegenüber: die voraussichtliche Leasingablöse nach 12, 24 und 36 Monaten, einen vorsichtig geschätzten Marktwert des Autos und die vollständigen Kosten der Absicherung. Nicht nur den Betrag, der neben der Monatsrate steht, sondern die Prämie einschließlich ihrer Finanzierungskosten.

Sinnvoll sind drei Szenarien für den Wertverlust. Bei einem Fahrzeug mit einem Kaufpreis von 180.000 PLN könnte der Marktwert nach zwei Jahren beispielsweise 144.000, 126.000 oder 108.000 PLN betragen. Das entspricht einem Rückgang um 20, 30 beziehungsweise 40 Prozent. Jeder dieser Werte wird anschließend mit der erwarteten Ablösesumme verglichen.

Der Gebrauchtwagenmarkt lässt sich nicht auf 1.000 PLN genau vorhersagen. Man kann aber feststellen, ob das Unternehmen eher 5.000 oder 35.000 PLN riskiert. Für eine vernünftige Entscheidung reicht das.

Berechne die Rate für dein Wunschfahrzeug mit dem Carmore-Rechner, aber bleib nicht bei der Monatsrate stehen. Fordere zusätzlich einen Kapitaltilgungsplan, eine Simulation der vorzeitigen Vertragsabrechnung und die Versicherungsbedingungen der konkreten GAP-Police an. Erst diese drei Unterlagen zeigen, ob der Schutz echtes Geld absichert oder lediglich unauffällig die Leasingkosten erhöht.

Bilder (Pressematerial der Hersteller)

  • Škoda Superb auf einem FirmenparkplatzAufmacherbild mit einem typischen gewerblich finanzierten Fahrzeug; Quelle: offizielles Škoda-Presseportal. Vor der Veröffentlichung ist die dem konkreten Bild zugeordnete Lizenz zu prüfen.

  • BMW 3er in DreiviertelansichtIllustration des Premiumsegments, in dem bereits ein prozentual moderater Wertverlust mehrere Zehntausend PLN ausmachen kann; Quelle: BMW Group PressClub, gemäß den Bedingungen für die redaktionelle Nutzung.

  • Ford Transit im Arbeitseinsatz oder beim BeladenBeispiel für ein intensiv gewerblich genutztes Fahrzeug; Quelle: Ford Polska oder Ford Media Center. Es darf ausschließlich Material verwendet werden, das zur redaktionellen Veröffentlichung freigegeben ist.

  • Volkswagen ID.4 oder Tesla Model 3 auf der StraßeIllustration der Preis- und Wertentwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge; Quelle: offizielles Pressematerial des jeweiligen Herstellers, nach Prüfung der redaktionellen Nutzungsrechte für das ausgewählte Bild.

Car&More Sp. z o. o.Berry Financial Services (Polska) Sp. z o.o.Aleje Jerozolimskie 123A02-017 Warszawa

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